Baurecht

16 Februar

Baurecht

Publiziert in Baurecht

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf alle Fragen im Bereich des Planen und Bauens von Immobilien und Anlagen.

Sie können von uns eine hochqualifizierte Beratung erwarten, die die rechtlichen Fragestellungen stets im Kontext zum technischen Hintergrund sieht.

 

 

Eine besondere Unternehmereinsatzform stellt die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) im Bauwesen dar. Arbeitsgemeinschaften werden nicht nur von Architekten, sondern vor allem von den größeren Bauunternehmen geschlossen.

 

 

Das Architektenrecht regelt zum Einen die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren und zum Anderen das Berufsbild des Architekten selbst.

11 Februar

 

 

Soll ein Bauvorhaben errichtet werden, sind meist auch Nachbarn betroffen. Diese haben eigene Rechte. Auf öffentlich-rechtliche Normen kann sich der Nachbar aber nur berufen, wenn die einzelne Norm auch so genannten drittschützenden Charakter hat. Dies ist bspw. bei Abstandsflächen und im Immissionsschutzrecht der Fall. Das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme sollte stets geprüft werden.

 

 

 

Das Bauträgerrecht befasst sich mit der Gestaltung von Bauträgerverträgen, der Gewährleistung und der Haftung von Bauträgern gegenüber den Erwerbern und der Zahlungsverpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Bauträger nach der MaBV (Makler und Bauträgerverordnung).

 

 

 Wer beabsichtigt ein Haus zu bauen, sollte auch die Kosten für den Abschluss der Bauherrenversicherungen einplanen. Personen- oder Sachschäden, die auf der Baustelle entstehen und für die der Bauherr verantwortlich ist und folglich auch haftbar gemacht werden kann, sollten über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert sein.

 

 

Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

 

 

Eine Dokumentation zur Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden Bauschäden oder  -mängeln an einem Gebäude oder Grundstück. Diese ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig, um beispielsweise nachbarliche Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstanden Schädigungen unbürokratisch zu regeln.

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